QKG-Patronat
Die QKG vergibt ein Patronat an Veranstaltungen mit Bezug zur Knorpeltherapie. Veranstaltungen mit dem QKG-Patronat zählen zu den anrechenbaren Fortbildungen zum Zertifikat „QKG-Knorpelspezialist".
Bedingungen für das QKG-Patronat
Die Vergabe des QKG-Patronats ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Veranstaltung, oder eine Session der im Antrag genannten Veranstaltung, soll einen Bezug zur Knorpeltherapie und zum Gelenkerhalt haben.
- Die Veranstaltung soll sich mit diesen Themen, also mit Knorpelrepair und Gelenkerhalt, in Theorie und/oder Praxis (zum Beispiel in Form von Workshops) beschäftigen.
- Bei der Veranstaltung sollte mindestens ein QKG-Mitglied als Referentin oder Referent und/oder als Instruktorin oder Instruktor mitwirken, oder die wissenschaftliche Leitung ist QKG-Mitglied.
Patronat beantragen
Das QKG-Patronat können Sie per E-Mail an info@qkg-gesellschaft.de beantragen.
Kurz gesagt: QKG-Patronat
Das QKG-Patronat zeichnet Veranstaltungen mit Bezug zu Knorpeltherapie und Gelenkerhalt aus; patronierte Veranstaltungen zählen zur Fortbildung für das Zertifikat „QKG-Knorpelspezialist". Voraussetzung ist unter anderem die Mitwirkung mindestens eines QKG-Mitglieds. Antrag per E-Mail.